Risikobeurteilung

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Für Maschinen muss der Hersteller eine so genannte Risikobeurteilung durchführen. Das legt die Maschinenrichtlinie fest. Die Risikobeurteilung zielt darauf ab, bereits während des Konstruktionsprozesses Überlegungen anzustellen, mit welchen Maßnahmen das Ziel einer sicheren Maschine erreicht wird, und diese Überlegungen in die laufende Konstruktion einfließen zu lassen.


Gefahrenanalyse oder Risikobeurteilung 

Die alte Maschinenrichtlinie 98/37/EG forderte vom Hersteller einer Maschine eine Gefahrenanalyse, die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG spricht an dieser Stelle von Risikobeurteilung.

Die Norm EN 12100 definiert den Begriff Risikobeurteilung folgendermaßen: Gesamtheit des Verfahrens, das eine Risikoanalyse und Risikobewertung umfasst. Der Begriff Gefahrenanalyse ist in der EN 12100 dagegen nicht definiert.

Es handelt sich nur um die Änderung eines Wortes in der Maschinenrichtlinie, nicht um eine substanzielle Änderung.

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Normen zur Risikobeurteilung 

Harmonisierte Normen zur Maschinenrichtlinie mit Inhalten zur Risikobeurteilung:

  • EN ISO 12100:2010 Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung
  • EN ISO 13849-2:2008 Sicherheit von Maschinen Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen Teil 2: Validierung
  • EN 60204-1:2006 Sicherheit von Maschinen Elektrische Ausrüstung von Maschinen Teil 1: Allgemeine Anforderungen

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